Reglement fürs Jedermann-Rennen veröffentlicht

Für alle Rennen gilt grundsätzlich das Reglement des BDR.

Für die Jedermann-Rennen im Rahmen der Deutschen Meisterschaft „Berg“ in Engen bzw. des Bundesliga-Rennens gelten folgende Zusatzbestimmungen:

  1. Mindestalter:
    Für das Bergzeitfahren in Engen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Minderjährige sind im Rahmen der ausgeschriebenen Jugendklassen mit schriftlichem Einverständnis der Eltern startberechtigt.
    Für das Jedermann-Rennen in Konstanz gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.

  2. Für das Bergzeitfahren in Engen sind auch MTB, Trekking und Stadträder etc erlaubt. Funktionsfähige Bremsen sind erforderlich. Zeitfahrmaterial ist zulässig.

  3. Für das Rennen in Konstanz sind keine Lenkeraufsätze etc. zulässig. Es sind nur Rennräder zulässig. Es handelt sich hierbei um ein Rundstreckenrennen mit Massenstart.

  4. In beiden Rennen besteht Helmpflicht gemäß den BDR-Vorschriften. Ober- und Unterbekleidung ist erforderlich.

  5. Die Klasseneinteilungen erfolgen nach BDR-Richtlinien.

  6. Verhalten im Rennen:

    Allgemein: Den Anweisungen der Kommissäre bzw. der Ordner ist entsprechend Folge zu leisten.

    Bergzeitfahren in Engen: Während des Zeitfahrens ist es verboten, Führungsdienste anderer Fahrer in Anspruch zunehmen. Wird ein Fahrer eingeholt, darf er nicht Führen oder vom Windschatten seines Vordermannes profitieren. Ein überholender Fahrer muss einen Seitenabstand von mindestens 2 m einhalten. Nach einem Kilometer muss ein eingeholter Fahrer einen Mindestabstand von 25 m einhalten.

  7. Gesundheitliche Voraussetzungen und Versicherung:
    Jeder Teilnehmer hat seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an den Veranstaltungen selbst, gegebenenfalls durch Arztkonsultation, zu prüfen. Jeder Teilnehmer ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.

  8. Material- und Begleitfahrzeuge sind in den Jedermann-Rennen nicht zugelassen.

  9. Der Startplatz darf nicht weiter gegeben bzw. verkauft werden

  10. Bei Nichterscheinen oder bei Stornierung wird die Startgebühr nicht erstattet. Bei Ausfall bzw. Abbruch des Rennens aufgrund höherer Umstände, z.B. Unwetter oder behördlicher Anordnung wird die Startgebühr nicht erstattet.